1. Geltung und Vertragsschluß
1.1.
Lieferungen und Leistungen an den Kunden gleich welcher Art erfolgen ausschließlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags oder Annahme der Leistung anerkennt. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn All IT Solutions ihnen nicht widerspricht.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2.
Angebote von All IT Solutions sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch All IT Solutions zustande. Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und sonstige Bestätigungsschreiben von All IT Solutions werden vom Kunden als inhaltlich richtig anerkannt, es sei denn, er widerspricht diesen schriftlich unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Werktagen ab Zugang.
1.3.
Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen der Produkte bleiben vorbehalten. Maße, Abbildungen und Zeichnungen dienen allein der Vorinformation des Kunden und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch All IT Solutions.
Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale der Produkte dienen der Illustration und sind nicht verbindlich.
2. Lieferung
2.1.
Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie mit dem Kunden vereinbart oder von All IT Solutions schriftlich bestätigt sind. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung und nach Klärung der technischen Fragen und dem Eingang vom Kunden zu stellender Unterlagen und Pläne.
2.2.
Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Liefer- oder Transportverzögerungen oder Arbeitskämpfe entbinden All IT Solutions für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung, soweit sie nicht von All IT Solutions zu vertreten sind. Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der Störung.
Falls die Störung länger als 6 Monate dauert, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht.
2.3.
Gerät All IT Solutions in Verzug, ist der Kunde erst nach Mahnung und Verstreichenlassen einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bedingungen anders ergibt.
2.4.
Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug oder hat er sonst eine Verzögerung der Absendung zu vertreten, kann All IT Solutions die Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden lagern.
Nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zu Abnahme der Produkte kann All IT Solutions vom Vertrag zurücktreten. Weitere Rechte bleiben unberührt.
2.5.
Die Lieferung der Produkte erfolgt auf Gefahr von All IT Solutions.
In den Fällen der Ziffer 2.4 geht die Gefahr für die Produkte jedoch mit Bereitstellung der Ware auf den Kunden über.
2.6.
All IT Solutions ist zu Teillieferungen berechtigt. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit aus der Geschäftsbeziehung in Verzug ist, ruht unsere Lieferverpflichtung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1.
Alle Preise werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen All IT Solutions-Preisliste berechnet. Sie verstehen sich ab unserem Lager zuzüglich Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Scheck- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden.
3.2.
Zahlungen hat der Kunde, soweit nicht ein Abweichendes vereinbart ist, bei Lieferung und ohne Abzug zu leisten.
3.3.
Bei Zahlungen durch Überweisung, Scheck oder Wechsel gilt der Wertstellungstag als Stichtag des Eingangs. Schecks und Wechsel werden vom All IT Solutions nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
3.4.
Überschreitet der Kunde das Zahlungsziel, ist All IT Solutions unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
3.5.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden All IT Solutions andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist All IT Solutions berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
3.6.
Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1.
All IT Solutions behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Produkten bis zur Erfüllung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche.
4.2.
Der Kunde darf die Produkte nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Vereinbarung eines entsprechendes Eigentumsvorbehalt veräußern, wobei er All IT Solutions bereits hiermit die daraus resultierenden Forderungen in Höhe der offenen Forderungen von All IT Solutions sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt abtritt. Diese Befugnis ist widerruflich.
4.3.
Bei Verarbeitung oder Verbindung der Produkte überträgt der Kunde schon jetzt in Höhe des Preises des Vorbehaltsprodukte das Eigentum zur Sicherheit an All IT Solutions und verwahrt den Gegenstand unentgeltlich für All IT Solutions.
4.4.
Soweit der Wert der Sicherheiten von All IT Solutions die offenen Forderungen um mehr als 10% übersteigt, wird All IT Solutions auf Verlangen Sicherheiten freigegeben.
4.5.
Von Zugriffen Dritter – auch im Wege der Zwangsvollstreckung – auf die Vorbehaltsware hat der Kunde All IT Solutions unverzüglich zu benachrichtigen.
5. Gewährleistung
5.1.
Der Kunde hat die gelieferten Produkte bei Erhalt zu überprüfen und Mängel All IT Solutions unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Lieferung schriftlich mitzuteilen.
Verborgene Mängel sind unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Bei vom Kunden gerügten Mängeln an Speichermedien, der Druckeranpassung oder sonstiger Mängel, die durch einen Ausdruck oder ein Speichermedium dokumentiert werden können, ist dieser Ausdruck oder das Speichermedium gemeinsam mit der Mangelanzeige All IT Solutions zur Verfügung zu stellen.
5.2.
All IT Solutions gewährleistet eine dem jeweiligen Stand der Technik des Produkttyps entsprechende Fehlerfreiheit für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Lieferung (Gewährleistungsfrist).
Nach Ablauf dieser Frist sind sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen offener und verdeckter Mängel ausgeschlossen.
5.3.
Der Kunde hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an anderen Teilen des Produktes verursachten Schäden (Nachbesserung). Nachbesserungen erfolgen unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material- und Frachtkosten.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von All IT Solutions über, soweit sie sich nicht schon in All IT Solutions Eigentum befanden.
5.4.
Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Kunde anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrags) oder Minderung (Herabssetzung der Vergütung) verlangen.
5.5.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit die gelieferten Produkte wegen nicht ordnungsgemäßer Wartung und Reinigung, wegen Beschädigung, unsachgemäßer Benutzung, Behandlung oder Reparatur defekt sind. Für Fremderzeugnisse oder Fremdprodukte, die mit unseren Lieferungen und Leistungen verbunden werden oder gemeinsam mit unseren Produkten eingesetzt werden, sind Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen übernimmt All IT Solutions keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit unserer Lieferungen und Leistungen, sofern diese durch den Kunden mit Fremdprodukten verbunden oder gemeinsam mit diesen betrieben werden.
5.6.
Weitgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht in diesen Bedingungen abweichendes bestimmt ist.
6. Haftung
6.1.
All IT Solutions haftet für Schäden und Folgeschäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, soweit diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder durch Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch All IT Solutions oder seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
6.2.
Bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Pflichten haftet All IT Solutions nur für den typischen, zur Zeit des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller ihm bekannten oder schuldhaft unbekannt gebliebenen Umständen vorhersehbaren Schaden.
6.3.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftpflichtgesetz und solche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, soweit die Zusicherung den Kunden gerade gegen die eingetretenen Schäden schützen sollte.
6.4.
Der Kunde ist verpflichtet, den Datenbestand regelmäßig zu sichern, insbesondere vor Beginn der Wartungs- oder Reparaturarbeiten von All IT Solutions. Er hat die entsprechende aktuelle Tagesdatensicherung während der Durchführung der Wartungs- oder Reparaturarbeiten bereit zu halten. Für Datenverluste, die nachweislich darauf zurückzuführen sind, daß der Kunde eine aktuelle Datensicherung nicht oder nicht vollständig gefertigt hat oder vorhält, ist jedwed Haftung von All IT Solutions ausgeschlossen.
7. Schutzrechte
7.1.
Der Kunde wird All IT Solutions unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte durch die gelieferten Produkte informieren.
7.2.
Der Kunden hat All IT Solutions bei der Verteidigung seiner Schutzrechte die erforderliche Hilfe zu leisten.
7.3.
Ist der Kunde durch Rechte Dritter an der Nutzung der gelieferten Produkte gehindert, wird All IT Solutions nach seiner Wahl dem Kunden das Recht zum Gebrauch verschaffen oder die Produkte durch andere, Drittrechte nicht verletzende Produkte ersetzen.
7.4.
Weitere Rechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht in diesen Bedingungen anderes bestimmt ist.
8. Software
8.1.
An Programmen, dazugehöriger Dokumentation und nachträglichen Ergänzungen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch an den Produkten eingeräumt, für die die Programme geliefert wurden. Alle sonstigen Rechte verbleiben bei All IT Solutions bzw. dem Programmlieferanten/Lizenzgeber. Der Kunde hat sicherzustellen, daß diese Programme und die dazugehörige Dokumentation ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch All IT Solutions Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
8.2
Kopien von Programmen dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern die Originale einen Urheberrechtsvermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf den Kopien anzubringen. Das Nutzungsrecht gilt jeweils mit Lieferung des Programms, dazugehöriger Dokumentation und nachträglicher Ergänzungen als erteilt, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
8.3.
Im übrigen gelten die der Softwarelieferung beigefügten besonderen Bedingungen.
9. Allgemeine Bestimmungen
9.1.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
9.2.
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine etwa unwirksame Bestimmung dieser Bedingungen wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
9.3
Die Rechtsbeziehungen zwischen All IT Solutions und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
9.4
Für Verträge mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öfffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand Nürnberg vereinbart mit der Maßgabe, daß All IT Solutions den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand verklagen kann.